Stand: September 2026
zwischen
Splitbot GmbH, Seelandstr. 1 Geb. 6, 23569 Lübeck, vertreten durch die
Geschäftsführer Tadeusz Nikitin und Friedrich Wehrmann
(nachfolgend als „Anbieterin" bezeichnet)
und
dem Kunden, der den Vertrag über
www.splitbot.ai
abschließt
(nachfolgend als „Kunde" bezeichnet)
Anbieterin und Kunde einzeln oder gemeinsam im Folgenden auch „Partner" oder „Vertragspartner".
§ 1 Präambel
Die Anbieterin möchte ihre Kunden dabei unterstützen, Fragen der Besucher ihrer Websites schnell und zuverlässig zu beantworten. Als Beitrag dazu hat die Anbieterin das Software-Produkt „NOVA" entwickelt. „NOVA" ist ein auf künstliche Intelligenz gestütztes Software-Produkt, das als Chatbot auf der Website des Kunden dient.
NOVA beantwortet Fragen der Besucher der Website des Kunden auf Grundlage der Inhalte, die der Kunde als Quellen hinterlegt: seiner eigenen Website, weiterer Websites sowie hochgeladener Dokumente. Der Einsatz von NOVA richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Vor diesem Hintergrund schließen die Vertragspartner den vorliegenden Software-Lizenzvertrag (nachfolgend als „Vertrag" bezeichnet).
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung des Software-Produkts „NOVA" (nachfolgend „Software" oder „NOVA") als Software-as-a-Service, bestehend aus dem Chat-Widget zur Einbindung in Websites, der Verwaltung im Kundenkonto (Quellen, Darstellung, Einstellungen, Statistiken) und der Verarbeitung der Quellen, inkl. Anwenderdokumentation.
(2) Der konkrete Funktionsumfang der Software und Leistungsumfang der Anbieterin – insbesondere die Anzahl der NOVAs, das in der Monatsgebühr enthaltene Nutzungsvolumen sowie Branding- und Whitelabel-Optionen – unterscheidet sich danach, welches Paket der Kunde gewählt hat. Die Pakete werden auf der Website www.splitbot.ai/nova vor Vertragsschluss beschrieben sowie ggf. durch Angebote ergänzt. Die Paketinhalte werden Gegenstand dieses Vertrages.
(3) Der Zugang des Kunden zum Internet sowie der Betrieb seiner Website sind nicht Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internet-Zugangs einschließlich der Übertragungswege sowie für seine Website, in die NOVA eingebunden wird.
(4) Die Nutzung der Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Vertrag gilt somit ausdrücklich nicht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
§ 3 Rechte und Pflichten der Anbieterin
(1) Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.
(2) Die Anbieterin stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages den Zugang zum Kundenkonto mittels eines Browsers über das Internet sowie das Chat-Widget zur Einbindung in seine Website zur Verfügung.
(3) Die Anbieterin ruft die vom Kunden als Quellen angegebenen Websites automatisiert ab („Crawling"), bereitet sie und die hochgeladenen Dokumente auf und hält sie für die Beantwortung von Besucherfragen bereit.
(4) Eine auf die konkreten Bedürfnisse des Kunden zugeschnittene Anpassung oder Erweiterung der Software ist nicht geschuldet; sie kann aber gesondert vereinbart werden.
(5) Der Anbieterin steht es offen, eine aktuellere Version der Software als die bei Vertragsbeginn zur Nutzung bereitgestellte zur Verfügung zu stellen. Sofern die Anbieterin wesentliche neue Features oder Upgrades für die Software entwickelt hat, wird sie diese dem Kunden unter Mitteilung der damit verbundenen Mehrkosten anbieten.
(6) Die Anbieterin ist berechtigt ältere Versionen der Software einzustellen. Eine etwaige Abwärtskompatibilität ist nicht geschuldet.
(7) Die Software und die aufbereiteten Quellen verbleiben in Rechenzentren in Deutschland. Die eingesetzten Unterauftragnehmer nennt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
(8) Die Anbieterin wird den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten des Kunden vor Verlust und zur Verhinderung von unbefugten Zugriffen Dritter auf die Daten des Kunden vornehmen.
(9) Dem Kunden sind die zur Nutzung der Software erforderlichen Zugangsdaten zur Identifikation und Authentifikation zu übermitteln.
§ 4 Rechte und Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde richtet NOVA eigenverantwortlich ein. Er bindet NOVA nur in Websites ein, die er betreibt oder für die er dazu berechtigt ist, und hinterlegt deren Domains in den Einstellungen.
(2) Der Kunde hat die ihm zur Identifikation und Authentifikation übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren und verpflichtet auch seine Mitarbeiter zur Einhaltung dieser Pflicht. Ein unberechtigter Zugriff ist der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Kunde gibt nur Quellen an, deren Inhalte er für diesen Zweck nutzen darf. Das gilt insbesondere für Websites Dritter: Der Kunde stellt sicher, dass deren automatisierter Abruf und die Verwendung ihrer Inhalte in den Antworten von NOVA nicht gegen Nutzungsbedingungen, Urheber-, Datenbank- oder sonstige Rechte Dritter verstoßen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, keine Daten für die Software zur Verfügung zu stellen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. Hochgeladene Dokumente prüft er zuvor auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten.
(5) Der Kunde weist die Besucher seiner Website in geeigneter Weise darauf hin, dass sie mit einem KI-System kommunizieren, und ergänzt seine Datenschutzerklärung um den Einsatz von NOVA.
(6) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Aktualität der hinterlegten Quellen verantwortlich.
(7) Stellt die Anbieterin gem. Ziffer 3 Abs. 6 ältere Versionen der Software ein, ist der Kunde verpflichtet, ein eingebundenes Chat-Widget auf die zum Zeitpunkt der Einstellung aktuelle Version umzustellen.
(8) Der Kunde bleibt Inhaber der auf den Servern der Anbieterin oder den Servern eines von der Anbieterin beauftragten Rechenzentrums abgelegten Daten und kann diese jederzeit herausverlangen.
(9) Für personenbezogene Daten der Besucher seiner Website ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; die Anbieterin verarbeitet sie in seinem Auftrag. Es gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag der Anbieterin.
§ 5 Rechteeinräumung
(1) Rechte an der Software. Der Kunde erhält an der jeweils aktuellen Version der Software für den vertraglich festgelegten Leistungsumfang gem. dem jeweils gebuchten Paket das einfache, (nicht-ausschließliche), nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Recht, die Software im Wege des Zugriffs über das Internet zu nutzen und das Chat-Widget in die nach Ziffer 4 Abs. 1 berechtigten Websites einzubinden, sodass deren Besucher mit NOVA kommunizieren können. Dem Kunden ist eine weitergehende Nutzung der Software nicht gestattet. Stellt die Anbieterin den Betrieb älterer Versionen der Software gem. Ziffer 3 Abs. 6 dieses Vertrages ein, erlöschen insoweit auch die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte an der Software.
(2) Rechte an den Kundendaten. Soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung der Software erforderlich ist,
- räumt der Kunde der Anbieterin das Recht ein, die Quellen abzurufen und die für den Kunden gespeicherten Daten und Gesprächsinhalte zu lesen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, inhaltlich zu erfassen, aufzubereiten und zu durchsuchen sowie in einem Ausfallrechenzentrum zu Datensicherungszwecken zu speichern.
- ist es der Anbieterin gestattet Änderungen an der Struktur der Daten und dem Datenformat vorzunehmen; gleiches gilt für die Beseitigung von Störungen.
- Eine Verarbeitung der Daten des Kunden zum Training von KI-Modellen oder zu anderen eigenen Zwecken der Anbieterin findet nicht statt.
§ 6 Support
Die Anbieterin richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen der Software einen Support-Service ein. Anfragen können über die auf der Website (www.splitbot.ai) der Anbieterin angegebene Support-Hotline zu den dort angegebenen Zeiten oder per E-Mail gestellt werden. Die Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Störungen muss der Kunde die von der Anbieterin erteilten Hinweise befolgen. Gegebenenfalls muss der Kunde Checklisten der Anbieterin verwenden.
(2) Der Kunde muss seine Störungsmeldungen und Fragen nach Kräften präzisieren. Er muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mitarbeiter zurückgreifen.
§ 8 Vergütung
(1) Der Kunde zahlt je NOVA eine monatliche Gebühr für das gewählte Paket. Die konkrete Vergütung ergibt sich aus der Paketbeschreibung, die über die Website www.splitbot.ai/nova eingesehen werden kann, oder aus dem konkreten Angebot.
(2) Die erste Monatsgebühr ist bei Vertragsschluss fällig, jede weitere im Voraus am entsprechenden Tag der Folgemonate.
(3) Die Monatsgebühr ist ein im Voraus bezahltes Nutzungsguthaben: Nutzung bis zu ihrer Höhe ist abgegolten. Übersteigt die Nutzung eines Monats das Guthaben, wird der Mehrverbrauch zu den bei Vertragsschluss für das Paket ausgewiesenen nutzungsabhängigen Preisen nach Ablauf des Monats gesondert berechnet. Nicht verbrauchtes Guthaben verfällt am Monatsende. Der Kunde kann im Kundenkonto ein Budget festlegen, um die Nutzung zu begrenzen.
(4) Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Der Kunde ermächtigt die Anbieterin, die Vergütung einschließlich eines Mehrverbrauchs über das bei Vertragsschluss hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen, und sorgt für die erforderliche Deckung.
(5) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(6) Der Anbieterin bleibt es vorbehalten die Preise der Pakete anzupassen. Ebenso ist die Anbieterin berechtigt eine Preisanpassung bei Erweiterung des Leistungsumfangs im Rahmen neuer Major-Versionen der Software des jeweiligen Pakets vorzunehmen.
(7) Über Änderungen der Vergütung informiert die Anbieterin den Kunden vier Wochen vor Wirksamwerden der Änderung in elektronischer Form oder in Textform mit Hinweis auf das Kündigungsrecht nach Satz 2. Beträgt die Erhöhung des Entgelts mehr als 10% kann der Kunde das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.
§ 9 Service Level Agreement (SLA)
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Verfügbarkeit der Software sowie Reaktions- und Beseitigungszeiten. Die Arbeitszeiten der Anbieterin sind wie folgt definiert: Montag bis Freitag jeweils von 8 Uhr bis 16 Uhr.
9.1 Verfügbarkeit
(1) Die Anbieterin gewährleistet eine Verfügbarkeit der vereinbarten IT-Leistungen von 90 % („Verfügbarkeit") im Monat.
(2) Die IT-Leistungen sind verfügbar, wenn sie im vereinbarten Zeitraum entsprechend der vereinbarten prozentualen Verfügbarkeitsquote erbracht wurden bzw. erreichbar sind. Die Verfügbarkeitsquote wird wie folgt berechnet:
Verfügbarkeitsquote = (vereinbarte Verfügbarkeitszeit − ungeplante Ausfallzeit) ÷ vereinbarte Verfügbarkeitszeit
(3) Der Zeitraum, in dem die Anbieterin dem Kunden die geschuldeten IT-Leistungen anbietet, beträgt 24/7 („vereinbarte Verfügbarkeitszeit").
(4) Der Zeitraum ab dem Eintritt der Nichtverfügbarkeit der IT-Leistungen innerhalb der vereinbarten Verfügbarkeitszeit bis zur Beendigung der Nichtverfügbarkeit wird als ungeplante Ausfallzeit („ungeplante Ausfallzeit") definiert. Bei der Bestimmung der Verfügbarkeit bzw. der Verfügbarkeitsquote bleiben solche Ausfallzeiten unberücksichtigt, die
- die Anbieterin nicht zu vertreten hat, insbesondere Beeinträchtigungen, die auf Ausfällen und/oder Fehlfunktionen von technischen Anlagen und/oder Netzkomponenten außerhalb des Verantwortungsbereichs der Anbieterin beruhen – insbesondere Ausfälle, die durch eingehende IT-Angriffe verursacht wurden, sowie Ausfälle, die durch unsachgemäße Benutzung von Soft- oder Hardware seitens des Kunden entstanden sind;
- mit dem Kunden vereinbarte oder unvorhergesehen erforderliche, von der Anbieterin nicht zu vertretende Wartungsarbeiten sind.
(5) Vereinbarungsgemäß führt die Anbieterin Wartungsarbeiten am Wochenende oder werktags ab 16 Uhr durch.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, für ihn erkennbare Störungen der IT-Leistungen, Verfügbarkeitseinschränkungen oder Verfügbarkeitsausfälle der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen.
9.2 Reaktions- und Beseitigungsfristen
(1) Auftretende Störungen werden in folgende Kategorien unterteilt: kritische Fehler (Ausfall der gesamten Software oder wesentlicher Teile, etwa des Chat-Widgets, sodass eine Nutzung vollständig oder nahezu vollständig ausgeschlossen ist), wichtige Fehler (sinnvolle Nutzung nicht oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand möglich) und einfache Fehler (sonstige Störungen ohne oder mit nur unwesentlicher Beeinträchtigung).
(2) Die Anbieterin reagiert auf die Meldung einer Störung binnen folgender Reaktionsfristen:
- Bei kritischen Fehlern: Innerhalb einer Stunde nach Erhalt der Meldung,
- Bei wichtigen Fehlern: Innerhalb von zwei Stunden nach Erhalt der Meldung,
- Bei einfachen Fehlern: Innerhalb eines Werktages nach Erhalt der Meldung.
(3) Die Reaktionsfrist beginnt mit Eingang der Meldung, sofern diese innerhalb der in Ziffer 9 definierten Arbeitszeiten eingeht, ansonsten zu Beginn der Arbeitszeiten des nächsten Werktags. Sie ist eingehalten, wenn die Anbieterin den Kunden innerhalb der Frist über ihre erste Einschätzung zur Problemlösung informiert. Die Anbieterin teilt eine voraussichtliche, nicht bindende Zeitspanne für die Beseitigung mit.
9.3 Vorhalten einer Hotline
(1) Die Anbieterin unterstützt und berät den Kunden hinsichtlich der Störungsbeseitigung
telefonisch oder auf sonstigem Wege der Fernkommunikation.
Per Telefon: 0451 599 830 90
Per E-Mail: support@splitbot.ai
(2) Die Hotline steht montags bis freitags (unter Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz der Anbieterin) zwischen 08:00 und 16:00 Uhr offen. Für jede Anfrage vergibt die Anbieterin eine Bearbeitungsnummer („Ticket") in einem elektronischen Ticketsystem.
9.4 Vergütung
(1) Die Einhaltung der in diesem Abschnitt (Ziffer 9) definierten Service Level wird nicht gesondert vergütet.
(2) Im Einzelfall kann die Anbieterin für den Kunden erbrachte IT-Leistungen in Rechnung stellen, wenn dieser eine Störung gemeldet hat und die gemeldete Störung außerhalb des Verantwortungsbereichs der Anbieterin aufgetreten ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht erkennen konnte, dass die Störung nicht innerhalb des Verantwortungsbereichs der Anbieterin aufgetreten ist.
§ 10 Gewährleistung
(1) Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
(2) Der Kunde hat der Anbieterin jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.
(3) Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel die bereits bei Vertragsschluss vorlagen ist ausgeschlossen.
(4) Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen nicht:
- bei Mängeln, die durch Nichteinhaltung der für die Software vorgesehenen Nutzungsbedingungen verursacht werden,
- bei einer Fehlbedienung durch den Kunden,
- wenn der Kunde einen Mangel nicht unverzüglich anzeigt und die Anbieterin infolge der Unterlassung der unverzüglichen Mangelanzeige keine Abhilfe schaffen konnte oder
- wenn der Kunde den Mangel bei Vertragsschluss kennt und sich seine Rechte nicht vorbehalten hat.
(5) Der Kunde gibt der Anbieterin in angemessenem Umfang Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Mangelbeseitigung.
(6) Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist.
(7) Soweit es sich bei den mit der Nutzung der Software zusammenhängenden Leistungsangeboten um reine Dienstleistungen handelt (z.B. Supportdienstleistungen), haftet die Anbieterin für Mängel dieser Dienstleistungen nach den Regeln des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB).
(8) Die Antworten von NOVA werden automatisiert auf Grundlage der hinterlegten Quellen erzeugt. Sie können unvollständig, veraltet oder unzutreffend sein und ersetzen keine fachliche, rechtliche oder medizinische Beratung. Die Anbieterin schuldet eine dem Stand der Technik entsprechende Verarbeitung, nicht die inhaltliche Richtigkeit einzelner Antworten. Inhaltlich unzutreffende Antworten sind für sich genommen kein Mangel.
§ 11 Haftung
(1) Die Vertragspartner haften einander unbeschränkt:
- bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
- im Rahmen einer von ihnen ausdrücklich übernommenen Garantie;
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen, jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden;
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Im Übrigen ist eine Haftung der Vertragspartner ausgeschlossen.
(3) Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der Vertragspartner.
(4) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
§ 12 Freistellung bei Rechtsverletzung Dritter durch den Kunden
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm angegebenen Quellen, die der Anbieterin übermittelten und auf den Servern der Anbieterin verarbeiteten Inhalte und Daten sowie deren Nutzung und Bereitstellung durch die Anbieterin und die Einbindung von NOVA in seine Websites nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde wird die Anbieterin von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer oder gegen Ziffer 4 geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen.
§ 13 Höhere Gewalt
(1) Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt vorliegt, sind die Parteien zeitweise von ihren Leistungspflichten befreit.
(2) Höhere Gewalt ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist.
(3) Die Parteien können diesen Vertrag kündigen, wenn ein Ereignis höherer Gewalt länger als 6 Monate andauert und eine einvernehmliche Vertragsanpassung nicht erzielt werden kann.
§ 14 Vertragslaufzeit, Kündigung und Paketwechsel
(1) Der Vertrag wird nach einer Registrierung auf www.splitbot.ai in elektronischer Form über die Website abgeschlossen. Er tritt mit Betätigen der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen" in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann von dem Kunden mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Anbieterin kann den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für die Vertragspartner unberührt.
(2) Die Kündigung des Vertrages durch den Kunden erfolgt ebenfalls in elektronischer Form über die Website www.splitbot.ai innerhalb des jeweiligen Kundenkontos durch Betätigen der Schaltfläche „Abo kündigen". Die Kündigungserklärung der Anbieterin erfolgt in Textform z. B. durch Erklärung per E-Mail.
(3) Kündigt der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach der ersten Zahlung, erstattet die Anbieterin die bis dahin gezahlten Beträge (Geld-zurück-Garantie).
(4) Ein Paketwechsel ist im Kundenkonto möglich. Der Vertrag läuft ab dem Wechsel mit dem geänderten Leistungsumfang fort. Ein Wechsel in ein höheres Paket wird sofort wirksam; die Mehrvergütung wird anteilig berechnet. Ein Wechsel in ein kleineres Paket wird zum Beginn des folgenden Abrechnungszeitraums wirksam.
(5) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann die Anbieterin NOVA nach vorheriger Ankündigung und Ablauf einer angemessenen Frist deaktivieren, bis die Zahlung eingegangen ist.
§ 15 Datenlöschung bei Vertragsbeendigung
(1) Im Falle der Beendigung des Vertrags wird die Anbieterin die dem Kunden zugewiesenen Daten – Quellen, aufbereitete Inhalte, Einstellungen und Gesprächsverläufe – innerhalb von 30 Tagen nach dem elektronischen Versand einer Kündigungsbestätigung löschen.
(2) Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist allein der Kunde verantwortlich.
(3) Zurückbehaltungsrechte sowie das gesetzliche Vermieterpfandrecht nach den § 562 BGB zugunsten der Anbieterin hinsichtlich der Daten des Kunden sind ausgeschlossen.
(4) Jede Nutzung der Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist unzulässig; ein weiterhin eingebundenes Chat-Widget bleibt funktionslos.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Rechtswahl und Gerichtsstand. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Lübeck.
(2) Auftragsverarbeitung. Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Ziffer 4 Abs. 9 ist Bestandteil dieses Vertrags.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden auf diesen Vertrag keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
(4) Salvatorische Klausel. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.







