Darf ich ChatGPT, Claude & Co. mit Kundendaten nutzen?
ChatGPT, Claude, Gemini und Copilot sind US-Cloud-Dienste. Sobald personenbezogene Daten in den Prompt fließen, beginnt ein Drittlandstransfer in die USA – mit allen DSGVO-Pflichten, die deutsche Unternehmen oft unterschätzen. Wer ohne Auftragsverarbeitungsvertrag arbeitet oder die kostenlose Variante nutzt, verletzt die DSGVO regelmäßig im ersten Prompt.
Mit Standardkonten und ohne zusätzliche Maßnahmen ist der Einsatz nicht DSGVO-konform.
- Kein AV-Vertrag bei Free/Plus/Pro
- Datenübermittlung in die USA
- Berufsgeheimnis kann strafbar verletzt werden
ChatGPT, Claude & Co. – das sind die Tools
Alle vier marktführenden KI-Assistenten sind Cloud-Dienste US-amerikanischer Anbieter. Jeder eingegebene Text verlässt damit dein Unternehmen und Europa.
Marktführer von OpenAI. Eingaben werden in den USA verarbeitet. Free- und Plus-Konten haben keinen Auftragsverarbeitungsvertrag und können Eingaben fürs Modelltraining nutzen.
Sprachmodell von Anthropic. Hosting auf AWS US. Standard-Konten sind nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten in deutschen Unternehmen ausgelegt.
Googles Sprachmodell. Eingaben fließen ins Google-Ökosystem. Verflechtung mit weiteren US-Diensten erhöht die Drittlandsproblematik.
Microsofts KI-Assistent (auf OpenAI-Modellen). Auch mit M365-Tenant in der EU bleibt der Anbieter dem US CLOUD Act unterworfen.
Sechs DSGVO-Fragen, die Cloud-LLMs selten sauber beantworten
Wer Kundendaten in ChatGPT, Claude oder Gemini eingibt, stolpert in der Regel über mehrere dieser Punkte gleichzeitig.
Auftragsverarbeitung fehlt
Free-, Plus- und Pro-Konten bieten keinen Auftragsverarbeitungsvertrag. Ohne AV-Vertrag ist die Weitergabe personenbezogener Daten an den Dienstleister bereits unzulässig.
Drittlandsübermittlung in die USA
Daten landen auf US-Servern. Das EU-US Data Privacy Framework von 2023 ist eine politische Brücke, deren Rechtssicherheit Datenschützer und Gerichte erneut anzweifeln. Der CLOUD Act bleibt unangetastet.
Keine tragfähige Rechtsgrundlage
Eine echte Einwilligung deiner Kunden für die Verarbeitung durch OpenAI oder Anthropic ist praktisch nie eingeholt. Das berechtigte Interesse wiegt die Risiken einer Drittlandsübermittlung selten auf.
Informationspflichten unerfüllt
Kunden müssten transparent über die Weitergabe ihrer Daten an US-LLMs informiert werden – inklusive Empfänger, Drittlandstransfer und Rechtsgrundlage. In der Praxis steht das in keiner Datenschutzerklärung.
Berufsgeheimnis verletzt
Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Apotheker, Versicherungen, Banken: Wer Mandanten- oder Patientendaten in Cloud-LLMs eingibt, kann eine Strafbarkeit nach § 203 StGB erfüllen – mit Geld- oder Freiheitsstrafe.
Geschäftsgeheimnisse offengelegt
Sobald Vertragsentwürfe, Preise, Quellcode oder Strategien in Cloud-LLMs gelangen, gelten sie meist nicht mehr als ausreichend geschützt im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes.
Welche Kundendaten besonders kritisch sind
Personenbezogen ist alles, was eine Person identifizierbar macht – Namen, E-Mail-Adressen, Kundennummern, Telefonnummern, IP-Adressen. Schon ein einziges dieser Felder im Prompt löst die DSGVO-Pflichten aus.
Besonders schützenswerte Daten nach Art. 9 DSGVO – Gesundheit, Religion, ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung – dürfen praktisch nie in Cloud-LLMs gelangen. Hier ist das Risiko maximal.
Niemals in Cloud-LLMs eingeben
- Klarnamen, Anschriften, Geburtsdaten von Kunden
- Gesundheits- oder Behandlungsdaten (Art. 9)
- Bewerbungsunterlagen, Lebensläufe
- Vertrags-, Preis- und Konditionendaten
- Quellcode mit internen Logiken oder Credentials
- E-Mail-Verläufe mit Kunden 1:1
- Mandanten-, Patienten- oder Klientendaten
Was kann passieren, wenn es schiefläuft?
DSGVO-Bußgeld
Oder 4 % des weltweiten Konzernumsatzes. Maßgebend ist der höhere Betrag (Art. 83 DSGVO).
Schadensersatz
Jede betroffene Person kann immateriellen Schadensersatz fordern – auch ohne konkret nachgewiesenen Schaden.
Strafbarkeit
Bei Berufsgeheimnisträgern droht zusätzlich eine Geld- oder Freiheitsstrafe für den Verantwortlichen persönlich.
Reputation
Veröffentlichte Bußgelder und Datenschutzvorfälle bleiben in Suchmaschinen und Branchenpresse jahrelang sichtbar.
Wie geht KI im Unternehmen rechtssicher?
Drei Wege – sortiert nach Schutzniveau. Die robusteste Lösung ist die, bei der deine Daten dein Haus nie verlassen.
On-Premise KI – Daten bleiben im Haus
Eine KI, die auf deiner eigenen Hardware läuft. Kein Drittlandstransfer, kein AV-Vertrag nötig, voller Zugriff auf interne Quellen ohne Compliance-Risiko.
- Keine Daten verlassen dein Netzwerk
- DSGVO out of scope (kein externer Verarbeiter)
- Auch für § 203 StGB-Berufe geeignet
EU-gehosteter KI-Anbieter mit AV-Vertrag
Spezialisierte europäische Anbieter mit Hosting in der EU, AV-Vertrag und transparenter Trainingspolitik. Geringeres Risiko, aber regelmäßige Prüfung nötig.
- AV-Vertrag und EU-Hosting prüfen
- Trainingsausschluss für deine Eingaben
- Mutterkonzern und CLOUD-Act-Bezug prüfen
Konsequente Anonymisierung
Wenn Cloud-LLMs unverzichtbar sind: Personenbezug vor dem Prompt entfernen. Klarnamen durch Platzhalter, Adressen weglassen, kein Klartext aus Verträgen.
- Klare Nutzungsrichtlinie im Unternehmen
- Schulung der Mitarbeitenden
- Restrisiko bleibt – Re-Identifikation möglich
FAQ – die meistgestellten Detailfragen
ChatGPT Enterprise bietet einen AV-Vertrag, Verzicht auf Modelltraining mit deinen Eingaben und EU-Datenverarbeitung als Option. Das ist deutlich besser als die Plus-Variante. Die Grundproblematik bleibt: OpenAI ist ein US-Konzern, der US CLOUD Act erlaubt US-Behörden den Zugriff. Eine DSGVO-Datenschutzfolgenabschätzung ist Pflicht, und für besonders schützenswerte Daten oder § 203-Berufe ist Enterprise meist nicht ausreichend.
Quellen & weiterführende Informationen
Diese Seite stützt sich auf folgende öffentliche und behördliche Quellen:
- DSK – Orientierungshilfe zu Künstlicher Intelligenz und Datenschutz (Mai 2024, PDF)
- DSK – Technische & organisatorische Maßnahmen für KI-Systeme (Juni 2025, PDF)
- EuGH – Urteil C-311/18 „Schrems II" (16. Juli 2020)
- EU-Kommission – EU-US Data Privacy Framework (Angemessenheitsbeschluss Juli 2023)
- EDPB – Empfehlungen zu ergänzenden Maßnahmen bei Drittlandstransfers
- BfDI – Informationen zu Künstlicher Intelligenz und Datenschutz
- EUR-Lex – Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) im Volltext
Souverän statt riskant
KOSMO läuft auf deiner eigenen Hardware oder in souveränen EU-Rechenzentren. Keine US-Cloud, kein Drittlandstransfer, voller Kontrolle.
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Im konkreten Fall – insbesondere bei besonders schützenswerten Daten oder Berufsgeheimnis – wende dich an deinen Datenschutzbeauftragten oder eine spezialisierte Kanzlei.







