Seit Juni diesen Jahres ist sie Pflicht – die digitale Barrierefreiheit. Bei dem Begriff mag man zunächst an höhe Kantsteine und fehlende Fahrstuhle denken. Doch mit der voranschreitenden Digitalisierung wird Barrierefreiheit auch im digitalen Raum immer wichtiger.
Was sagt das Gesetz?
Seit dem 28.06.2025 sind Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Produkte barrierefrei zu gestalten – Webseiten, Apps, digitale Tickets und mehr. Ausgenommen sind Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro. Das Gesetz fordert, dass digitale Angebote wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein müssen.
Inklusion geht auch digital
Jeder Mensch, unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität oder körperlichen Fähigkeiten, soll digitale Angebote nutzen können.
Barrierefrei – mehr als nur eine Vorlesefunktion
Für echte Barrierefreiheit braucht es mehr als eine Vorlesefunktion: kontrastreiche Farbkonzepte, vergrößerbare Layouts, Bildbeschreibungen und untertitelte Audioinhalte. Auch motorische Einschränkungen müssen berücksichtigt werden.
Was kann ich tun?
- Eigene Produkte auf Barrierefreiheit prüfen
- Alternativen bereitstellen (z. B. Dokumente)
- Kundenservice auch per E-Mail oder Telefon ermöglichen
- Zielgruppe kennen – und entsprechend priorisieren
Die Aktion Mensch bietet nützliche Tools zur Prüfung der eigenen Website.








