Splitblog im November – Digitale Barrierefreiheit
Seit Juni diesen Jahres ist sie Pflicht – die digitale Barrierefreiheit. Bei dem Begriff Barrierefreiheit mag man vielleicht im ersten Moment eher an räumliche Hindernisse, hohe Kantsteine und fehlende Fahrstühle denken. Doch es gibt auch Barrieren, die weniger offensichtlich sind. Mit der voranschreitenden Digitalisierung wird auch in diesem Bereich die Barrierefreiheit immer wichtiger.
Was sagt das Gesetz?
Seit dem 28.06.2025 sind Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Produkte barrierefrei zu gestalten. Das betrifft natürlich in erster Linie Anbieter von Dienstleistungen und Produkten, die online zugänglich sind, beispielsweise im Bankverkehr, in der Personenbeförderung oder der Telekommunikation. Dazu gehören Webseiten, Apps, digitale Tickets und viele weitere Angebote. Aber: Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von weniger als zwei Millionen Euro jährlich sind von dieser Anforderung ausgenommen. Das Gesetz fordert, dass digitale Angebote „wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust“ sein müssen.
Inklusion geht auch digital
Ziel des Gesetzes ist es, dass jeder Mensch, unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität, körperlichen oder geistigen Fähigkeiten auch digitale Angebote nutzen kann. In einer Zeit, in der immer mehr Dienstleistungen online erbracht werden, muss sichergestellt sein, dass alle Menschen diese nutzen können.
Barrierefrei – mehr als nur eine Vorlesefunktion
Viele kennen sie bereits: die Vorlesefunktion auf Webseiten. Schnell und einfach integriert macht sie Webseiten auch für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen zugänglich. Aber für echte Barrierefreiheit braucht es mehr. Kontrastreiche Farbkonzepte, vergrößerbare Layouts und Bildbeschreibungen, sowie untertitelte Audioinhalte können den Umgang mit digitalen Angeboten ebenfalls erleichtern.
Aber auch motorische Einschränkungen müssen berücksichtigt werden. Lässt sich eine App beispielsweise auch mit einer Hand schnell und einfach bedienen? Und wie sieht es mit der Bedienbarkeit mit mund- oder blickgesteuerten Cursor aus? Wenn man sich gründlich mit dem Thema auseinandersetzt gibt es meist viele Ansatzpunkte um den Zugang zu erleichtern.
Was kann ich tun?
- Eigene Produkte auf Barrierefreiheit checken – Finden Sie heraus, welche Änderungen erforderlich sind
- Alternativen bereitstellen – Lassen sich die Inhalte nicht kurzfristig ändern, können sie beispielsweise als Dokument bereitgestellt werden
- Kundenservice – Ermöglichen Sie den Zugang zu ihren Produkten auch per E-Mail oder Telefon
- Praktische Priorisierung – Wenn Sie wissen, dass Ihre primäre Zielgruppe beispielsweise ältere Menschen sind, werden Sie besonders auf gute Kontraste, größere Schriftarten und intuitive Navigation achten. Bei einer jüngeren, technikaffinen Zielgruppe könnten Screenreader-Optimierung und Tastaturnavigation andere Prioritäten haben
Die Aktion Mensch hat hier einige nützliche Tools zusammengestellt um die eigene Website auf Barrierefreiheit zu überprüfen. Auch die Stiftung Pfennigparade bietet verschiedene Dienstleistungen zum Thema digitale Barrierefreiheit.

